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Nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) - § 1319 ist der Grundeigentümer verpflichtet,
alle Personen, die sich auf seinem Grundstück aufhalten, vor allen Gefahren, welche sein Grundstück betreffen, zu schützen.

Gefahren können dabei von herabfallenden Gebäudeteilen oder auch von Bäumen ausgehen.

Der Grundbesitzer muss im Schadensfall den Nachweis erbringen, in bestimmten Intervallen
alle zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen getroffen zu haben (= Beweislastumkehr).

Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich beim Grundbesitzer um eine
Privatperson, eine Firma oder Gebietskörperschaften wie Bund, Länder oder Gemeinden handelt!

Bei uns steht immer die baumschonendste und gelindeste Pflege- und Sicherungsmaßnahme an erster Stelle um Ihre Bäume zu erhalten!

Für Auftragsbesichtigung, Beratung und Angebotserstellung berechnen wir eine Pauschale von 50 €, die bei Auftragserteilung gutgeschrieben wird!

 

Für Eure Sicherheitsmaßnahmen sind wir gerne zuständig!

  • Baumpflege / Großbaumpflege
  • Baumschnitt / Obstbaumschnitt
  • Heckenschnitt
  • Baumeinkürzung, -sicherung, -auslichtung 
  • Totholzentfernung, Pflegeschnitt
  • Gefahrenbaumsanierungen
  • Fällung / Gefahrenbaumfällung
  • Baumabtragung auf engstem Raum mittels Seilklettertechnik (SKT)
  • Rodung
  • Sanierung von Sturmschäden
  • diverse forstwirstschaftliche
    Dienstleistungen und Beratung

Aktuelles von den Treespiders

was unsere Kunden sagen ...

Daniel Hirner

Super Arbeit und sehr zu empfehlen. Selbst Bäume die ungünstig stehen werden im Handumdrehen gefällt. Nichts scheint unmöglich. Bravo!!

Michaela Geisler

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